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Mädchenbande in Heilbronn: Was tun, wenn Täter Jugendliche oder Kinder sind?

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Im Sommer hat eine Mädchenbande in Heilbronn für Aufsehen gesorgt, die Körperverletzungen in 23 Fällen begangen haben soll. Wie wird in Heilbronn mit straffälligen Kindern und Jugendlichen umgegangen?

Junge Straftäter sollen in Jugendhilfeeinrichtungen wie Heime und Wohngruppen aufgenommen werden.
Foto: dpa
Junge Straftäter sollen in Jugendhilfeeinrichtungen wie Heime und Wohngruppen aufgenommen werden. Foto: dpa  Foto: Oliver Berg

Werden Kinder und Jugendliche straffällig, hat das für sie Konsequenzen. Bei den Strafen stehen erzieherische Aspekte im Vordergrund. In den Einrichtungen der Jugendhilfe, in Heimen und Wohngruppen, sollen junge Delinquenten lernen, künftig straffrei durchs Leben zu gehen. Spezielle oder gesonderte Einrichtungen für junge Täter gibt es in der Region nicht.

"Junge Straftäter unterzubringen, ist schwierig." Die Erfahrung macht Michael Dzillack, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter des Hauses des Jugendrechts in Heilbronn. Plätze für straffällige Kinder und Jugendliche sind rar.

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Mädchenbande in Heilbronn nach zahlreichen Körperverletzung: Was, wenn Täter Jugendliche sind?

Grundsätzlich nehmen die Einrichtungen gewaltbereite und straffällige Minderjährige auf, erklärt Achim Bocher, Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn. Fachkräfte prüfen, ob eine Wohngruppe passgenau für den straffälligen jungen Menschen ist. Falls ja, werde dort mit ihnen an den Ursachen der Gewalt oder Straffälligkeit gearbeitet. Aber: "Die Ressourcen sind sehr angespannt", sagt Bocher. "In der letzten Zeit haben uns mehrere Träger gemeldet, dass sie mangels Fachpersonal Jugendhilfeangebote zeitlich befristet oder dauerhaft einstellen mussten."


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Nicht besser sieht es im Landkreis Heilbronn aus. Junge Täter würden – wenn aufgrund der äußerst begrenzten Platzzahl überhaupt möglich – in Zusammenarbeit mit der Justiz außerhalb des Landkreises untergebracht, teilt Lea Mosthaf, Sprecherin des Landratsamts mit. Zur Gewalt neigende junge Leute ohne Verurteilung könnten in Wohngruppen untergebracht werden, unter Umständen mit intensiverer Betreuung. "Die Jugendämter befinden sich alle in der schwierigen Situation, dass insgesamt nicht genügend geeignete Hilfen zur Verfügung stehen", sagt Mosthaf. Hauptgrund: Fachkräftemangel.

Keine Extraplätze für gewalttätige Minderjährige im Maßregelvollzug oder Untersuchungshaft

Extra Plätze für Minderjährige, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder gewalttätig sind, gibt es im ganzen Land Baden-Württemberg so gut wie keine. Das Sozialministerium bestätigt die gängige Praxis: Minderjährige, die geringfügige oder mit Bewährung geahndete Straftaten begangen haben, sollen in Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen werden. Diese sind in erster Linie für Minderjährige da, denen zu Hause etwa Misshandlung oder Vernachlässigung droht oder die mit ihrem Sozialverhalten Probleme haben. Längst nicht jeder, der Angebote der Jugendhilfe in Anspruch nimmt, ist straffällig.


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Was es gibt: Spezielle Plätze für Jugendliche, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden. In der Region Heilbronn fehlen solche Stellen aber ebenso wie eine Einrichtung, die freiheitsentziehende Maßnahmen ergreift. Von Letzterem gibt es nach Angaben des Sozialministeriums fünf im ganzen Land. In einigen Fällen versuchen die hiesigen Behörden, junge Straftäter dort unterzubringen. Ob diese Einrichtungen junge Menschen aus Heilbronn und Umgebung aufnehmen, entscheiden diese selbst. Es ist immer eine Frage der freien Plätze.

Hatte die gewalttätige Mädchengruppe in Heilbronn psychische Probleme?

Ermittler Michael Dzillack geht bei einigen Mitgliedern der kriminellen Mädchen-Gruppe in Heilbronn davon aus, dass sie eklatante psychische Probleme haben. Bei erwachsenen verurteilten Straftätern besteht die Möglichkeit, sie im Maßregelvollzug unterzubringen. Motto: Therapie statt Strafe. Baden-Württemberg verfügt jedoch anders als etwa Bayern und Rheinland-Pfalz nicht über eine Jugendforensik. Psychisch kranke und straffällige Jugendliche werden deshalb zur Behandlung in den bestehenden Maßregelvollzug für Erwachsene gebracht oder in jugendforensische Einrichtungen anderer Bundesländer verlegt. Die Kosten trägt in solchen Fällen das Land. Eine solche Jugendforensik ist laut Sozialministerium aber geplant.

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