Stimme+
Heilbronn
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

War die Tatwaffe ein Messer oder ein Bleistift?

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Nach einem Angriff in Heilbronn steht ein 32-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er soll im Juni auf offener Straße einem Mann schwere Verletzungen im Halsbereich zugefügt haben.

Von unserem Redakteur Helmut Buchholz

Eine der entscheidenden Fragen bei einem Prozess vor dem Landgericht lautet: War die Tatwaffe ein Bleistift oder ein Teppichmesser? Angeklagt ist seit Donnerstag ein 32-jähriger Serbe wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juni auf offener Straße gegen 15 Uhr in der Heilbronner Innenstadt einen Mann angegriffen zu haben. 

Zuerst soll es zwischen den beiden zu einem verbalen Streit gekommen sein. Dabei sei es um offene Lohnforderungen des Mannes gegenüber dem Bruder des Angeklagten gegangen, der von beiden der Arbeitgeber auf einer Baustelle im Stadtzentrum war. Die Streitsituation sei eskaliert: Der 32-Jährige soll zuerst angekündigt haben, er werde den Mann umbringen. Dann habe er das Opfer von hinten umklammert und mit einem Teppichmesser versucht, ihm einen tödlichen Schnitt im Halsbereich zu versetzen. Das sei aber durch die Gegenwehr nicht gelungen. In der Anklageschrift sind Schnittverletzungen im Halsbereich und an der Hand aufgeführt.

Verdacht

Die Version des Angeklagten hört sich völlig anders an. Das Opfer sei ein Kollege auf der Baustelle gewesen, wurde aber vom Bruder gekündigt. Der Grund: Diebstahlverdacht. Der Gekündigte sei dennoch immer wieder in der Nähe auf der Baustelle aufgetaucht, offenbar, weil er der Meinung war, ihm stehe noch Lohn zu. Doch das Gegenteil sei der Fall gewesen, versicherte der Angeklagte. Das spätere Opfer habe nicht nur zu viel Gehalt bekommen, sondern habe dem Angeklagten auch noch persönlich Geld geschuldet. Tatsächlich sei es zu der Attacke gekommen - nachdem der Angeklagte dem späteren Opfer auf offener Straße mit einem Bauarbeiterbleistift die korrekte Lohnabrechnung auf eine Häuserwand gemalt hatte.

Überreagiert

"Ich dachte, der wollte mich angreifen, dann ist es passiert, ich habe überreagiert", sagt der 32-Jährige. Ihm sei klar, sagte sein Anwalt Malte Höch, dass die Verletzungen von ihm stammten. "Aber ich wollte ihn nicht töten, habe das auch nicht vorher gesagt", beteuerte der Angeklagte. Er habe kein Teppichmesser in der Hand gehabt, sondern den gespitzten Bleistift. Er hätte nicht gedacht, dass die Verletzungen so gravierend sind.

Schlecht für den 32-Jährigen: Sein Bruder hatte zunächst bei der Polizei ausgesagt, dass es keine Teppichmesser auf der Baustelle gäbe, musste dann aber doch das Gegenteil einräumen. Er erwies damit seinem Bruder und Mitarbeiter einen Bärendienst. Verteidiger Höch will dennoch auf gefährliche Körperverletzung statt versuchten Totschlags plädieren. Ein medizinischer Sachverständiger soll in dem Fall noch zu Wort kommen. Das Urteil soll Ende Oktober fallen.

 

 

Nach oben  Nach oben