Steigende Krankenkassenbeiträge: Welche Rechte Beitragszahlende haben
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 auf 2,5 Prozentpunkte steigen. Was das bedeutet und wann es wirklich sinnvoll ist, die Krankenkasse zu wechseln.
Für Beitragszahler steigen die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr. Der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Dieser Wert gilt als Richtwert, er ist für die Krankenkassen nicht verpflichtend.
Wie hoch der Zusatzbeitrag tatsächlich ausfällt, richtet sich nach der finanziellen Situation der jeweiligen Krankenkasse und wird individuell festgelegt. Ein Plus von 0,8 Prozent bedeutet beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Monat jeweils 12 Euro mehr zahlen müssen.
Der festgeschriebene allgemeine Beitragssatz von Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. In der Regel erhöhen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel, 2024 hatten manche Kassen den Beitrag allerdings bereits außerplanmäßig erhöht. Grund waren die steigenden Kosten bei gleichzeitig steigenden Defiziten.
Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird erhöht: Ankündigungspflicht und Sonderkündigungsrecht
Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine Erhöhung des Zusatzbeitrags schriftlich anzukündigen, Versicherte haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Monat, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird, ist eine Sonderkündigung bis Ende des Monats möglich. Hierzu muss lediglich die Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse beantragt werden, welche wiederum die Kündigung bei der alten Krankenkasse übernimmt.
Grundsätzlich gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist, auch im Fall einer Sonderkündigung. Das bedeutet: Die Kündigung wird erst nach zwei Monaten wirksam, während dieser Zeit ist man bei der alten Krankenkasse versichert und muss den erhöhten Zusatzbeitrag zahlen.
Konkret bedeutet das: Erhöht die Krankenkasse beispielsweise zum 1. Januar 2025 den Zusatzbeitrag, dann muss die Kasse die Mitglieder sowohl über die Erhöhung als auch über das Sonderkündigungsrecht bis spätestens 31. Dezember informieren. Das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, ist dann bis zum 31. Januar 2025 möglich.
Experte rät: Wechsel der Krankenkasse sollte gut überlegt sein
Björn Gatzer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät aber, den Wechsel nicht allein von der Höhe des Zusatzbeitrages abhängig zu machen. Denn die Krankenkassen, die hier besonders günstig seien, seien meist Onlinekrankenkassen ohne Niederlassungen vor Ort.
Große Krankenkassen, bei denen persönliche Beratung möglich sei und die bundesweit vertreten sind, lägen bei den Zusatzbeiträgen meist im Mittelfeld. „Das liegt daran, dass die großen Kassen schon allein einen anderen Finanzbedarf haben“, so der Experte.
Die Entscheidung sollte auch davon abhängen, worauf man persönlich Wert lege, wie beispielsweise einen Ansprechpartner zu haben. „Sich einfach mal bei Bekannten umhören, was sie für Erfahrungen machen“, könne auch helfen.
Ein „Krankenkassen-Hopping“ hält der Experte allerdings nicht für vernünftig. „Die Zeiten der Anbietertreue sind vorbei“, sagt Gatzer zwar - Menschen seien wechselbereiter, doch langfristig gesehen bringe das mitunter wenig. „Das verschiebt das Problem eigentlich nur.“ Mehrkosten könnten auch an anderer Stelle anfallen, man müsse sich individuell anschauen, welche Krankenkasse welche Leistungen übernehme.
Steigende Krankenkassenbeiträge: Der Kostensteigerung entkommen ist nicht möglich
Grund für die kräftige Erhöhung sind die steigenden Kosten im Gesundheitssystem und die schlechte finanzielle Situation der Kassen. Allerdings bilde die Erhöhung nicht unbedingt die aktuelle Situation ab, so Björn Gatzer. „Die Krankenkassen haben teils bereits stark ins Minus gewirtschaftet und die Erhöhung vor sich hergeschoben.“ Die entstandenen Schulden wolle man jetzt versuchen, abzubauen.
Viele Krankenkassen stehen finanziell unter Druck und kämpfen mit Defiziten - wäre es dann für Verbraucher nicht sinnvoll, wenn es weniger Krankenkassen gäbe, die dafür finanziell besser aufgestellt sind? „Diese Forderungen gibt es schon lange“, erklärt Björn Gatzer. „Doch die Kassen stemmen sich dagegen.“
Die Argumente bewertet der Experte als eher schwach, argumentiert werde etwa mit der Auswahl für Versicherte. „Mir ist nicht richtig klar, wo hier ein echter Wettbewerb entstehen soll, vieles ist gesetzlich geregelt.“ Leider sei die schlechte Nachricht: Der Beitragserhöhung können gesetzlich Versicherte aktuell nicht wirklich entkommen, die Kosten werden steigen.

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