Amtsgericht widerspricht Betten Braun
Die Fleiner Firma Betten Braun behauptet in Anzeigen und Briefen, dass Kunden, die Ansparkaufverträge abgeschlossen haben, weder Zinsen noch der Einmalbonus ausgezahlt wird und somit verfallen. Doch der Geschäftsführer hat offenbar Gerichtsurteile falsch interpretiert.

"Jetzt noch schnell einkaufen" − mit diesem Slogan will das zum Jahresende schließende Fleiner Unternehmen Betten Braun Kunden in sein Geschäft locken. Damit zielt Geschäftsführer Lutz Braun vor allem auf Kunden ab, die bei ihm Ansparkaufverträge abgeschlossen haben. "Laut aktueller gerichtlicher Entscheidungen werden weder Zinsen noch der Einmalbonus ausgezahlt und verfallen somit", behauptet Braun in Anzeigen und Kundenbriefen. Lediglich das angesparte Guthaben würden die Kunden nach der Schließung zurückerstattet bekommen.
Beim Amtsgericht Heilbronn ist man über das Vorgehen von Lutz Braun ziemlich irritiert. Denn die beiden gerichtlichen Entscheidungen, auf die sich Braun bezieht, seien Einzelfallentscheidungen ohne grundsätzlichen Charakter gewesen. "Damit ist nichts gesagt für alle Kunden von Betten Braun", stellt Amtsgerichtspräsident Till Jakob gegenüber der Heilbronner Stimme fest.
Ein Verfahren endete mit einem Vergleich, bei dem der Klägerin ein Teil ihrer Zinsen zugesprochen wurde, sie jedoch den Hauptanteil an den Verfahrenskosten tragen musste − wegen unsicherer Erfolgsaussichten im Falle eines Urteils. In dem anderen Verfahren habe die Richterin der Klägerin die Zinsen aufgrund "unschlüssiger Begründung" nicht zugesprochen, erläuterte Jakob. Da sich die Ansparkaufverträge bei Betten Braun hinsichtlich Laufzeiten und Zinsen teils deutlich unterscheiden, komme es stets auf den Einzelfall an.
Zuletzt hatten sich verunsicherte Kunden von Betten Braun bei der Stimme gemeldet, weil sie sich zum Einkaufen genötigt sahen.
Stimme.de